Pflanzmannstraße 13
5020 Salzburg
Telefon +43 (0) 650 8111815
Vollständiger Firmenname
Thomas Csery
Ort der Gewerbeberechtigung
Pflanzmannstraße 13
5020 Salzburg
Österreich
UID-Nummer
ATU 61349936
Rechtsform
Einzelunternehmen
Geschäftsführung/Juristische Person
Thomas Csery
Unternehmensgegenstand
Limousinen- und Transferservice
Kammer/Berufsverband-Zugehörigkeit(en)
Wirtschaftskammer Salzburg
Aufsichtsbehörde
BH Salzburg
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Datenschutz Abfrage personenbezogener Daten:
Um die Identität eines buchenden Kunden feststellen zu können, benötigen wir für eine Buchung bzw. die Ausarbeitung eines Angebotes eine Reihe personenbezogener Daten. Hierzu zählen im Einzelnen Name, Vorname, Adressen und Telefonnummer. Je nach gewünschter Zahlungsart werden auch Bankverbindung oder Kreditkartennummer abgefragt. Des Weiteren nutzen wir personenbezogene Daten für die eigene interne Buchhaltung, zur Kundenbindung und für eigene Marketingaktionen.
Erhebung nicht-personenbezogener Daten:
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Geschäftsbedingungen :
1 Die Zahlungen sind binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Die Rechnungen sind ohne Abzug je nach Vereinbarung per Banküberweisung auf das in der Rechnung genannte Bankkonto zahlbar. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die Firma Csery berechtigt, von den betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3,5% pro Monat für offene Rechnungen zu berechnen.
2 Bei längeren Buchungen wird vor Beginn der Dienstleistung eine Anzahlung in Höhe von 50% des zu erwarteten Umsatzvolumens verlangt.
3 Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Firma Csery über den geforderten Betrag verfügen kann.
4 Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Firma Csery andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, ist die Firma Csery berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Firma Csery ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5 Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Firma Csery darüber hinaus berechtigt, von sämtlichen noch nicht aufgeführten Verträgen zurückzutreten.
6 derVertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Bei Buchungen von Hin- und Retour-Fahrten (generell Barzahlungen), bzw. Kreditkarten aller Art, ist der Gesamtbetrag dessen bereits nach dem ersten erfolgten Transfer zu begleichen.